Läuteordnung

Läuteordnung der Evangelischen Kirchengemeinde Halensee

Gemäß Artikel 9 der Ordnung kirchlichen Lebens in der EKU gibt sich die Evangelische Kirchengemeinde Halensee durch Beschluss des Gemeindekirchenrates vom 12.09.2018 folgende Läuteordnung. Grundlage ist die Läuteordnung für evangelisch-lutherische Gemeinden von 1956.

 

1. Geläut der Hochmeisterkirche

Das Geläut der Hochmeisterkirche besteht aus drei Stahlglocken, deren Klöppel mit bronzenen Schlagknöpfen schlagen. Die Haupttöne sind e, g und a. Als Nebentöne klingen jeweils die kleinere obere Terz und die größere untere Sexte. Die Glocken werden im folgenden mit den Römischen Ziffern I, II und III bezeichnet (von der größten, am tiefsten klingenden zur kleinsten am höchsten klingenden).

 

 

I Christusglocke Glockenspruch:
Einer ist euer Meister, Christus, ihr aber seid Brüder (Matth. 23,8)

II Paulusglocke Glockenspruch:
Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. (1. Korinther 13,13)

III Osterglocke Glockenspruch:
Ich lebe und ihr sollt auch leben. (Johannes 14,19)

 

 

 

 

2. Gebetsläuten

Um 12 Uhr und um 18 Uhr findet täglich ein dreiminütiges Betzeitläuten mit Glocke II statt. Das Betzeitläuten wird am Karfreitag und Karsamstag ausgesetzt.

Während des Vaterunser Gebets in Gottesdiensten oder Andachten wird Glocke II 7-mal zu den 7 Bitten geschlagen.



3. Gottesdienstliches Läuten

Gottesdiensten geht ein 3-minütiges Vorläuten eine halbe Stunde vor Beginn voraus. In den 5 Minuten vor dem Gottesdienst findet das Haupt- (oder Zusammenläuten) statt. Nach dem Orgelnachspiel erfolgt ein 3-minütiges  Ausläuten.

Die folgende Tabelle regelt den Einsatz der Glocken zur unterschiedlichen Anlässen. Die Glocken sind in der Reihenfolge ihres Einsetzens aufgeführt.

 

 

Vorläuten

Hauptläuten

Ausläuten

Hauptgottesdienst

III + II

III + II + I

III + II + I

Karfreitag

II

I

 

Ostermorgen

 

II (kurz)

III + II + I

Buß- und Bettag

III + II

I

I

Andachten

 

III + II

(III + II)*

Trauerfeier

 

I

I

 * kann entfallen

4. Besondere Anlässe

Am Neujahrsmorgen wird um 0:00 Uhr mit allen Glocken 10 Minuten lang geläutet.

 

Berlin, Halensee, den 12.09.2018
Fortführung durch die fusionierte Kirchengemeinde Halensee der Läuteordnung der Hochmeisterkirche,
beschlossen durch den Gemeindekirchenrat der ehemaligen Hochmeistergemeinde am 11.06.2014